Bessere Argumente im Strafverfahren durch Akteneinsicht

Wer sich heute selbständig macht, wählt häufig die Rechtsform einer GmbH, denn diese ist haftungsbeschränkt. Keiner muss für geschäftliche Pannen mit seinem Privatvermögen haften. Trotzdem lauern für Geschäftsführer strafrechtliche Haftungsrisiken, die nur wenige kennen.

Welches sind die Risiken eines GmbH-Geschäftsführers?

Geschäftliche Transaktionen und Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern sind in einer eingetragenen GmbH durch die Haftungsbeschränkung eingegrenzt. Geschäftsführer haften nur mit ihrem jeweiligen Anteil am Stammkapital, das in Deutschland mindestens 25.000 Euro beträgt. Anders sieht es allerdings bei strafrechtlichen Konsequenzen für schuldhaftes individuelles Verhalten aus. Hier greift die Haftungsbeschränkung der GmbH nicht. Auch gilt es, die Zwischenschritte von der Anmeldung bis zur endgültigen Eintragung der GmbH ins Handelsregister zu beachten, denn jeder Schritt beinhaltet unterschiedliche Haftungsrisiken. Angehende Unternehmer sollten sich umfangreich hinsichtlich ihrer Haftungsrisiken beraten lassen.

Haftungsrisiko Compliance-Vergehen

Preisabsprachen, Korruption oder wertvolle Kundengeschenke – Compliance-Verstöße sind strafbare Vergehen. Die Regelungen sind so umfangreich, dass größere Unternehmen meist eine eigene Compliance-Abteilung haben, die Regelverstöße verhindert. Nicht nur der unwissende Mitarbeiter haftet bei Vergehen, sondern auch der Chef persönlich. Bei Fahrlässigkeit muss auch das Privatvermögen herhalten.

Beitragsrückstände von Sozialversicherungsbeiträgen

Gerät ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, werden Gehälter oft nicht in vollständiger Höhe bezahlt, in der Hoffnung, den Rest später zahlen zu können. Das Einbehalten von Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers ist allerdings strafbar. Hier haftet der Geschäftsführer wegen Verletzung des Schutzgesetzes uneingeschränkt mit dem Privatvermögen.

Innenhaftung

Der Geschäftsführer haftet auch im Innenverhältnis der Gesellschaft gegenüber. Er muss die Geschäfte sorgfältig führen und den wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens wahren. Wenn aufgrund von Missmanagement und schuldhaftem Verhalten des Geschäftsführers Insolvenz droht, so muss er mit Schadenersatzforderungen seitens der GmbH, der Gesellschafter, der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters rechnen.

Unachtsamkeiten werden teuer

Viele Geschäftsführer und Unternehmensgründer, die sich mit den strafrechtlichen Haftungsrisiken einer GmbH nicht gründlich vertraut gemacht haben, verstehen nicht genau, was ihnen vorgeworfen wird, wenn sie Post vom Staatsanwalt erhalten. Meist wissen sie auch nicht, dass sie als Beschuldigte grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht haben. Die Anwaltskanzlei Rotwang Law beantragt bereits zu Beginn der Ermittlungen Akteneinsicht und kann daher schon im frühen Stadium die Rechtslage umfassend beurteilen. Hält sich der Geschäftsführer beispielsweise aus Unwissenheit nicht an die korrekten Formalien, kann er schnell gegen die Insolvenzantrags- und die Informationspflicht verstoßen. Ohne es zu wissen, kommt es in der Folge zum Betrugsvorwurf oder zu einer Anklage wegen strafbaren Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben. Wirtschaftskriminalität ist ein schweres Vergehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt besonders häufig in Fällen von Insolvenzverschleppung, denn bei Beendigung einer GmbH aus Insolvenz- oder anderen Gründen, lauern viele Risiken. Dann hilft nur noch der Weg zum Anwalt.

Was bringt Akteneinsicht?

Die Ermittlungsakte beinhaltet detaillierte Informationen darüber, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, haben Verteidiger und Beschuldigte das Recht, die Strafakte einzusehen und sich ein umfassendes Bild über die zur Last gelegten Umstände zu machen. Das Recht auf Akteneinsicht dient einem fairen Verfahren, denn der Beklagte kann sich besser auf sein Strafverfahren vorbereiten und gute Argumente zur Entkräftung der Vorwürfe sammeln. Ein qualifizierter Anwalt entwickelt seine Verteidigungsstrategie im Hinblick darauf, wie die Behörden die Thematik beurteilen und wie sie die Anklage begründen. Ohne Information über die rechtliche Lage kann ein Vorfall nicht angemessen beurteilt werden.

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