Existenzgründung in Österreich als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Erbrecht

Mit dem Thema Erben und dem damit verbundenen Rechtsgebiet des Erbrechtes sind umfangreiche Rechtsaspekte verknüpft. In den meisten Fällen werden diese Themen erst akut, sobald ein Todesfall eintritt. Der in diesem Fall benötigte rechtliche Rat sollte in einem überschaubaren finanziellen Rahmen liegen. Transparenz in Kostenfragen zu bringen, ist ein generell wichtiges Anliegen. Besonders stressige und emotional belastende Zeiten machen aus dem Wunsch nach Kostentransparenz ein Anliegen mit Klärungsbedarf.

Die Aufgabe, einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Österreich zu beauftragen, stellt Sie vor zwei Fragestellungen. Sie müssen neben den Kosten die Zeitfrage klären.

Zeitdauer der rechtlichen Beratung und Zeitpunkt der Beauftragung:

Zeitlich im Vorteil befinden Sie sich, wenn Sie vor Eintritt des Bedarfsfalls in Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht treten. Eine Erstberatung mit dem Wunschanwalt ist ein wichtiger Termin. Eine detaillierte Auskunft zu den Kosten der Erstberatung können Sie telefonisch beim Anwalt erfragen. Erstberatungen werden von einigen Rechtsanwälten für Erbrecht kostenlos angeboten. Im Erstgespräche kann der Rechtsanwalt wie https://www.rechtsanwalt-erbrecht-wien.at/ einen Überblick über Ihre Situation erlangen. Durch diesen Überblick sind die anstehenden Kosten für die anwaltliche Vertretung abschätzbar. Sie können sich mit allen offenen Fragen an Ihren Rechtsanwalt richten und das weitere Vorgehen im Vertretungsfall abstimmen.

Alle im Vorfeld rechtssicher definierten Regelungen rund um den Erbfall erleichtern Ihnen die Abwicklung. Dies gilt auch für ein fachkundig aufgestelltes Testament. Das Testament regelt den Bedarfsfall. Es verhindert und minimiert zudem Folgekosten, die aus Erbstreitigkeiten resultieren.

Die nachfolgenden Kostenarten zeigen Ihnen die gängigsten Honorarmodelle auf. Diese Modelle können zur Vergütung anfallender Anwaltskosten vereinbart werden.

Kosten nach Zeit – das Zeithonorar:

Wie aus dem Begriff „Zeit“ bereits ableitbar, so richtet sich diese Abrechnungsform nach Zeiteinheiten. Ein festgelegter Stundensatz in Euro dient dabei als Grundlage der Kostenermittlung. Für einen zeitlich messbaren und überschaubaren Erbrechtsfall eignet sich diese Honorarform gut. Der ermittelte Zeitbedarf und der vereinbarte Stundensatz ergeben zusammen die anfallenden Kosten.

Kosten im Paket – das Pauschalhonorar:

Diese Variante der Honorargestaltung deckelt den Kostenaufwand für Sie. In einem abgestimmten Leistungsrahmen erbringt der Rechtsanwalt für Erbrecht seine Dienstleistung gegen die Pauschale. Für überschaubare Erbfälle oder rechtliche Beratungsleistungen in Österreich gilt diese Honorarform als ein praktikables Abrechnungsmodell.

Treffen Sie keine Vereinbarung über die Kosten als Zeithonorar oder Pauschalhonorar, so richtet sich die Vergütung Ihres Rechtsanwaltes nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorgaben orientieren sich anhand des wirtschaftlichen Werts Ihres Erbfalls. Zudem wird die Abrechnung auf Basis eines Gebührensatzes erstellt. Der Rechtsanwalt kann den Umfang seiner anwaltlichen Tätigkeit gegen diesen Satz messen.

Eine Mischform aus einer Abrechnung der benannten Honorarformen kann eine ebenfalls interessante Variante für Sie darstellen. Diese Mischformen ermöglichen es, Kostenpakete zu bestimmen, die für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Österreich anfallen.

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