Selbstständig als Immobiliengutachter: Ausstellung von Wertgutachten

Ein selbstständiger Immobiliengutachter hat die Hauptaufgabe, Wertgutachten einer Immobilie bzw. eines Objekts zu ermitteln und in einem Gutachten ausführlich festzuhalten. Wie so ein Wertgutachten erstellt wird und was es noch sonst darüber zu wissen gibt, wird in diesem Artikel verraten.

Selbstständig als Immobiliengutachter: Ausstellung von Wertgutachten

Zum Erstellen eines Wertgutachtens können die Immobiliengutachter auf unterschiedliche Verfahren der Wertermittlung zurückgreifen. Meist hängt die Wahl davon ab, wozu ein solches Gutachten benötigt wird.

Folgende drei Verkehrswertverfahren können angewendet werden:

Das Vergleichswertverfahren:
Bei diesem Verfahren wird der mögliche Kaufpreis durch eine Kaufpreissammlung ermittelt. Hierfür kommen Wertermittlungen der Region, in der das Objekt liegt, zum Einsatz. Liegen ausreichend viele und genaue Daten vor, kann dieses Verfahren hervorragende Ergebnisse liefern. Im Normalfall kommt dieses Vergleichswertverfahren zum Einsatz, wenn selbst genutzte Immobilien oder Grundstücke bewertet werden müssen.

Ertragswertverfahren:
Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Verkehrswert anhand des Gebäudeertragswertes und des Bodenwertes errechnet wird. Der Gebäudeertragswert ergibt sich aus den Kosten für die Bewirtschaftung sowie aus den Mieteinnahmen der Immobilie. Besonders gerne wird dieses Verfahren bei vermieteten Immobilien und Gewerben angewendet.

Sachwertverfahren:
Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert mittels Bodenrichtwert und dem Gebäudesachwert errechnet. Letzteres ergibt sich aus den Herstellungskosten der Immobilie. Das Alter des Gebäudes allerdings hat Einfluss auf den Wert. Häufig wird dieses Verfahren von Banken eingesetzt.

Welches Verfahren zur Wertermittlung eingesetzt wird, hängt von der Art der Nutzung eines Gebäudes oder Grundstückes sowie von der Zielsetzung ab. Manchmal werden diese Ermittlungsverfahren auch kombiniert, um einen Durchschnitt ermitteln zu können.

Wie viel kann ein selbstständiger Immobiliengutachter verlangen?

Die Kosten für solch ein Wertgutachten variieren stark. Immobiliengutachter, aber auch die Eigentümer haben das Recht den Preis frei zu verhandeln. Je nachdem wie hoch der Aufwand für den Immobiliengutachter wie den https://www.immobiliengutachterdortmund.de/ ist, kann er zwischen 500 Euro bis zu 1,5 Prozent des Werts der Immobilie verlangen. Beispielsweise kostet ein Wertgutachten bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro genau 4.500 Euro. Einen generellen Kostenrahmen wird von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gestellt.

Wovon sind die Kosten noch abhängig?

Je nach Lage und Art der Immobilie und dem Umfang des Gutachtens schwanken die Preise. Beispielsweise kostet ein Kurzgutachten etwa 500 Euro bei einem Immobilienwert von 400.000 Euro. Ein Vollgutachten hingegen beläuft sich auch schnell auf 6.000 Euro oder sogar noch mehr. Je höher ein Verkehrswert ist, desto höher werden auch die Kosten für das Wertgutachten sein. Preistreibend ist auch der Aufwand. Geht es beispielsweise um ein Gutachten für eine Immobilie, die zu Gewerbezwecken genutzt wird, erhöht sich rasant der Preis, denn hierbei müssen viele Informationen eingeholt und zusammengetragen werden.

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